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Die Botschaft soll demnach einerseits auf der Bundesverfassung und andererseits auf einem Bericht basieren, den das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erarbeitet hatte.
Nach dem im Mai des letzten Jahres vorgelegten Papier sollen die Bauern nur noch für jene Leistungen Direktzahlungen erhalten, welche die Bevölkerung von ihnen verlangt. In jedem Fall gefordert wird ein ökologischer Leistungsnachweis.
Das Bundesamt schlägt im Bericht fünf neue Instrumente vor: Beiträge für eine offene Kulturlandschaft, für die Sicherung der Landesversorgung, für die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und von vielfältigen Kulturlandschaften sowie für eine Tierhaltung, die über den Standard des Tierschutzgesetzes hinausgeht.
Flächen- und Hangbeiträge sowie Bio- und Extensobeiträge sollen in das neue System integriert werden. Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrendem Nutzvieh und für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen sind hingegen nicht mehr vorgesehen.
Keine Umwälzung angestrebt
Obwohl es am Mittwoch lediglich darum ging, vom Bundesrat die Botschaft zu fordern, entbrannte eine Diskussion, welche die unterschiedlichen Erwartungen und Ängste im Parlament deutlich machte. Für die SVP-dominierte Minderheit ist die Landesversorgung zentral, für die Links-Grünen eine Aufwertung der Bio- und Ökobetriebe.
Über die Parteigrenzen hinaus einig sind sich alle, dass sich das heutige System der Direktzahlungen bewährt hat und nicht grundlegend neu erfunden werden muss. Dies sei auch im Sinne des Bundesrates, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard. Dennoch müssten Anpassungen vorgenommen werden.
Gleichzeitig mit der Botschaft soll dem Parlament auch ein Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Jahre 2014 bis 2017 unterbreitet werden. Informieren will der Bundesrat dannzumal auch über die Umsetzung von allfälligen aussenhandelspolitischen Verhandlungsergebnissen.